Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Pension Zum Glasmacher

Stand: November 2024

L. Oosterlaar und F. Lubbers GbR, Glasmacherstrasse 8, 98528 Suhl OT Gehlberg

– nachstehend „Pension“ genannt –

1.     Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen (nachstehend „Pension“ genannt) zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.

1.2   Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Pension und dem Gast individuell vereinbart wurden.

2.     Zustandekommen des Vertrages

2.1   Der Pensionaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch das Pension angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.

             Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, Internet oder per E-Mail info@pensionzumglasmacher.de

2.2   Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Pensionannahmevertrag, sofern die Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3   Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

3.     Preise und Leistungen

3.1 Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2   Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension gegenüber Dritten.

3.3   Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4   Die Preise können von der Pension geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Pension dem zustimmt.

3.5 Rechnungen der Pension sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

                 Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Pension berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9 % über dem Basiszinssatz. Die Pension bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Pension eine Mahngebühr von 10 EUR erheben.

3.6   Das Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung von 20 % oder Sicherheitsleistung im Höhe von der Gesamtpreis zu verlangen. Das Pension ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Pension aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.7   Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.

4.     Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1 Der Pension räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

        –       Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Pension Anspruch auf angemessene Entschädigung.

        –       Für Buchungen, die bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, entfallen der kosten von der Buchung. Nur der Anzahlung von 20% Prozent bekommt der Gast nicht zurück. Für Buchungen, die innerhalb von 30 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, erhält der Urlauber keine Rückerstattung.

     Anzahlung

                  Innerhalb von 14 Tage nach der Buchung sollte der Anzahlung von 20 Prozent überweisen sein auf unser Konto. Der Restbetrag sollte mindestens 30 Tage für Anreise auf unser Konto überweisen sein. Innerhalb von 24 Stunden nach der E-Mail mit der Buchungsbestätigung empfangen Sie von uns noch ein E-Mail mit der Höhe der Anzahlung.

                 Konto:

                 VR Bank SüdThüringen

                 L. Oosterlaar und F. Lubbers GbR Pension Zum Glasmacher

                 IBAN: DE91 8409 4814 5501 1958 59

                 Verwendungszweck: Anzahlung (Reservierungsnummer und Name)

                 Tipp: Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung.

4.2   Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies die Pension rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

4.3   Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Pension dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Pension keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Pension. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.

5.     Rücktritt der Pension

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist der Pension ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Pension die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2   Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Pension gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3   Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

        –       höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

        –       Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

        –       der Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;

        –       eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

        –       ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

        –       der Pension von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Pension nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Pension gefährdet erscheinen;

        –       der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

        –       ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4 Der Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. An- und Abreise

6.1   Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, der Pension hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2   Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3   Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 17.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Pension das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Die Pension steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.4   Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer die Pension spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Pension über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7.     Haftung

7.1   Der Pension haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Pension ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

7.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3   Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Pension, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

7.4   Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.5   Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Der Pension ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

7.6   Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.     Nichtraucherhotel/Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall

        In der gesamten Pension besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer. beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten mit 150 EUR. Kann das Zimmer wegen starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Listenpreis in Rechnung gestellt. Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Gastes sind alle anfallenden Kosten, die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.

9.     Haustiere

        Hunde sind auf Anfrage gegen eine einmalige Reinigungsgebühr von 25,-EUR erlaubt. Alle vom Tier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen.

10.   Schlussbestimmungen

        Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Suhl OT Gehlberg, 01.11.2024                               

L. Oosterlaar und F. Lubbers
Glasmacherstrasse 8 98528
Suhl OT Gehlberg